TSE-Pflicht für’s Kassenbuch? Das sollten Sie wissen
Die Kassennachschau ist ein unangekündigtes Kontrollinstrument der Finanzverwaltung, das Unternehmen mit offenen Ladenkassen oder elektronischen Kassensystemen betrifft. Seit ihrer Einführung hat sie bereits viele Betriebe vor Herausforderungen gestellt. Doch was müssen Unternehmer 2025 beachten, um eine Kassennachschau problemlos zu überstehen?
Seit dem 1. Januar 2025 sorgt eine neue gesetzliche Vorgabe für Verunsicherung: Unternehmen müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über das ELSTER-Portal melden. Doch betrifft diese Regelung auch elektronische Kassenbücher? Wir bringen Klarheit in die Diskussion.
Elektronisches Kassenbuch vs. elektronisches Aufzeichnungssystem
Ein elektronisches Kassenbuch ist eine moderne Form des klassischen Haushaltsbuchs: Es dokumentiert täglich den Bargeldbestand, Entnahmen und Einlagen. Im Gegensatz dazu erfassen elektronische Aufzeichnungssysteme Einzelumsätze mit Artikeln, Preisen, Umsatzsteuer und Zahlungsarten – etwa eine Kasse im Einzelhandel oder ein Kassensystem im Gastronomiebetrieb.
Diese Unterscheidung ist entscheidend: Das elektronische Kassenbuch verarbeitet Tageswerte, nicht einzelne Verkaufsvorgänge. Damit fällt es nicht unter die Mitteilungspflicht nach § 146a AO und benötigt keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
Worauf Sie dennoch achten sollten
Auch wenn keine TSE erforderlich ist, muss ein elektronisches Kassenbuch ordnungsgemäß geführt werden. Das bedeutet:
- Vollständige, zeitnahe und nachvollziehbare Aufzeichnungen
- Keine Lücken oder nachträglichen Änderungen
- Einhaltung der geltenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Fehlerhafte Aufzeichnungen können auch ohne TSE-Pflicht zu Problemen bei einer Betriebsprüfung führen.
Fazit
Ein elektronisches Kassenbuch benötigt keine TSE und muss nicht über ELSTER gemeldet werden, solange es ausschließlich Tageswerte dokumentiert und kein Verkaufssystem darstellt. Unternehmen sollten dennoch größte Sorgfalt bei der Führung ihrer Aufzeichnungen walten lassen.
Sie sind unsicher, ob Ihr Kassenbuch korrekt geführt ist oder ob Sie Handlungsbedarf haben? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne individuell und sorgen dafür, dass Sie auch zukünftigen Prüfungen gelassen entgegensehen können.
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