Unternehmensübergabe, begleitet vom Experten
Bei der Unternehmensübergabe berücksichtigen wir aus gesellschaftsrechtlicher und wirtschaftsstrategischer Sicht sämtliche relevanten Faktoren. Dazu gehört auch die Verifizierung des anvisierten Zeitpunkts. Denn um wirtschaftlichen Erfolg und eine reibungslose Nachfolge möglich zu machen, sollten die steuerlichen und außersteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge bereits im Vorfeld geklärt werden.
Kommt es dann zur Ausgestaltung der Übergabe, müssen die Lösungen beiden Seiten gerecht werden. Unternehmer, die übergeben, wollen ihr Lebenswerk, ihre Familie und/oder Mitarbeiter gesichert sehen. Unternehmer, die übernehmen, wollen einen gesunden Betrieb mit gesicherter Perspektive.
Nur eine Nachfolgeregelung, die sämtliche rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Konsequenzen aller Beteiligten mit einbezieht, liefert Sicherheit und Entlastung. Deshalb verfolgen wir beim Thema Nachfolge einen ganzheitlichen, interdisziplinären Beratungsansatz.
Der direkte Weg zu Beisicht & Partner
Unternehmensnachfolgre regeln: Wann, wenn nicht jetzt?
Nur wer frühzeitig die Initiative ergreift, kann erfolgreich übertragen. Denn eine nicht rechtzeitig geregelte oder fehlerhafte Nachfolgeregelung bringt rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Risiken mit sich. Handeln Sie darum noch heute und schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!
Unternehmensübertragung an Familienmitglieder oder Dritte
Will ein Unternehmensinhaber sein Unternehmen beispielsweise aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht fortführen, kann die Unternehmensnachfolge durch einen Verkauf an Dritte erfolgen. Dabei lässt sich die Übertragung des Vermögens zum Zweck der Unternehmensnachfolge grundsätzlich auf zwei Arten durchführen: Entweder werden einzelne Vermögensgegenstände des Unternehmens im Rahmen eines so genannten Asset Deals übertragen. Oder die Unternehmensanteile des ausscheidenden Unternehmensinhabers gehen im Rahmen eines Share Deals auf den Nachfolger über.
Bei Familienunternehmen kann die Unternehmensnachfolge darüber hinaus durch die Übertragung des Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durchgeführt werden. Wenn die vom Unternehmensinhaber gewünschte Erbfolge in dem Fall von der gesetzlichen Erbfolge abweicht, sollte der Übertragungsvertrag durch ein Testament oder einen Erbvertrag begleitet werden. Hier kommt es allem voran auf die Berücksichtigung eventuell pflichtteilsberechtigter Personen an, um spätere Auseinandersetzungen zwischen mehreren Erben oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und damit eine existenzielle Gefährdung des Unternehmens zu vermeiden.
Doch unabhängig von den Eckdaten Ihrer Unternehmensübertragung gilt: Wir unterstützen Sie bei allen Herausforderungen, die anstehen. Mit dem Ziel, einen Einklang zwischen Ihren persönlichen Interessen und den unterschiedlichen Interessen auf Seiten der zukünftig Berechtigten herzustellen.