Degressive Abschreibung: 30 % Investitions-Booster ab Juli 2025
Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz zum „Investitionsbooster“ für Unternehmen einstimmig zugestimmt. Damit wird das Gesetz nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant in Kraft treten.
Unternehmen können für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % jährlich geltend machen. Dies soll insbesondere Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge fördern und die Liquidität der Unternehmen verbessern.
Super-Abschreibung für Elektrofahrzeuge: 75 % im ersten Jahr
Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, wird eine arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt. Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, gefolgt von 10 % im zweiten Jahr, 5 % im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften Jahr und 2 % im sechsten Jahr. Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen von 70.000 € auf 100.000 € angehoben.
Körperschaftsteuer: Schrittweise Senkung auf 10 % bis 2032
Ab dem Jahr 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032 gesenkt. Dies erfolgt in jährlichen Schritten von jeweils einem Prozentpunkt. Ziel ist es, die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften zu reduzieren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Thesaurierungsbegünstigung: Entlastung für Personenunternehmen
Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer wird der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne ab dem Veranlagungszeitraum 2028 schrittweise von 28,25 % auf 25 % ab dem Jahr 2032 gesenkt. Dies soll die steuerliche Belastung von Personenunternehmen verringern und Investitionen fördern.
Forschungszulage: Erweiterte Förderung von Innovationen
Die steuerliche Forschungszulage wird ausgeweitet. Die förderfähigen Aufwendungen werden um einen pauschalen Zuschlag von 20 % erhöht, um Gemein- und Betriebskosten besser abzudecken. Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage von 10 Mio. € auf 12 Mio. € angehoben. Diese Änderungen gelten für Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Sonderabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter: Neue Impulse für Digitalisierung
Für digitale Wirtschaftsgüter wie Computerhardware, Software oder Servertechnik wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Unternehmen können zusätzlich zur linearen Abschreibung 50 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen. Die Sonderabschreibung gilt für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 und soll die digitale Transformation in Unternehmen beschleunigen.
Unsere Einschätzung:
Neue Impulse für Investitionen und Wachstum
Das steuerliche Investitionssofortprogramm 2025 eröffnet Unternehmen attraktive Anreize, um Investitionen zu tätigen und Innovationen gezielt voranzubringen.
Wesentliche Maßnahmen im Überblick:
- Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten zur schnelleren steuerlichen Entlastung
- Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge zur Förderung nachhaltiger Mobilität
- Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
- Erweiterte Forschungsförderung für zukunftsorientierte Projekte
- Neue Sonderabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter als gezielter Impuls für die Digitalisierung
Diese Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nachhaltig stärken und Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit geben.
Für Fragen oder eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Steuerberater Andreas Beisicht.